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Gemäß § 1 II des Steuerberatungsgesetzes umfasst die Hilfeleistung in Steuersachen ausdrücklich u.a. auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen. Das bedeutet, dass Sie unsere Steuerberater-Kanzlei heine.tax mit der Verteidigung beauftragen können, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig durchführt.
Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Laut dem Bundesministerium der Finanzen erledigte die Steuerfahndung im Jahr 2011 35.595 Fälle. Aufgrund des Einsatzes der Steuerfahndung wurden Mehrsteuern in Höhe von 2,2 Mrd. € bestandskräftig sowie Freiheitsstrafen in erheblichen Umfang verhängt. Näheres hierzu können Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministerium erfahren.
Diese Zahlen zeigen, dass immer mehr Bürger mit der Steuerfahndung konfrontiert werden. Mit anderen Worten: das Steuerstrafrecht hat zentrale Bedeutung in der steuerlichen Beratung. Gemäß § 1 II des Steuerberatungsgesetzes umfasst die Hilfeleistung in Steuersachen ausdrücklich u.a. auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen. Das bedeutet, dass Sie unsere Steuerberater-Kanzlei Christine Heine mit der Verteidigung beauftragen können, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig durchführt.
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