Steuerberaterin

Erstellung von Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen umfasst verschiedene Steuerarten. Das Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  • Einkommensteuer-Erklärung
  • Körperschaftsteuer-Erklärung
  • Gewerbesteuer-Erklärung
  • Umsatzsteuer-Erklärung
  • Erbschafts- und Schenkungsteuer-Erklärung
  • Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers


Wir übernehmen für Sie Antragstellungen gegenüber den Finanzbehörden, z.B.:

  • Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen
  • Stundungen oder Erlass von Steuerschulden


Die wichtigsten Unterlagen für die Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung

Um Ihnen und uns die Arbeit zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zu erleichtern, haben wir die Unterlagen, die wir von Ihnen brauchen zusammengestellt. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Näheres können wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Allgemeine Unterlagen (für den so genannten Mantelbogen)

  1. Unterlagen zum Familienstand (Heirat, Scheidung, Trennung, Geburt eines Kindes, Tod)
  2. Aktuelle Bankverbindung sowie Steuererklärung und Steuerbescheid des Vorjahres
  3. Nachweis über die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Hausangesellten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wurden:
  4. Haushaltsnahe Dienstleistungen(z. B. Reinigung der Wohnung, Gartenpflege) die durch gewerbliche Anbieter erbracht wurden, sind durch Rechnung und Zahlung auf das Konto des Dienstleisters nachzuweisen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind regelmäßig in den Nebenkostenabrechnungen Ihrer Wohnung enthalten.
  5. Policen oder Quittungen über alle private Versicherungsbeiträge, z. B.:
    • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall
    • Gesetzliche Rentenversicherung (Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung, Knappschaftsversicherung)
    • Haftpflichtversicherung (Kfz und Private)
    • Krankenversicherung, freiwillige Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung, Unfallversicherung
    • Nachweise über vermögenswirksame Leistungen
  6. Spendenquittungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen bzw. Belege über Beiträge und Spenden an politische Parteien und Wählergemeinschaften
  7. Belege über Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (z. B. vermögenslose Angehörige) sowie Belege über Unterhaltszahlungen an den getrennt oder geschiedenen Ehegatten
  8. Belege über Steuerberatungskosten
  9. Nachweise über Körperbehinderung, auch für Ehegatten und die Kinder, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht
  10. Krankheitskosten, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben (z. B. Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker, Hörgeräte, Arzneimittel, Krankenhauszuzahlungen und dergleichen)
  11. Scheidungskosten, soweit sie gezahlt wurden
  12. Beerdigungskosten, soweit sie den Nachlass übersteigen

Vorsorgebeiträge (Anlage AV)

  1. vom Anbieter ausgestellte Bescheinigung/en nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck über Ihre geleisteten Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riester-Verträge)

Unterlagen für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Anlage U)

  1. Zustimmung der Berücksichtigung der Ausgaben von Ihrem (geschiedenen) Ehegatten
  2. Höhe der Unterhaltszahlungen an Ihren (geschiedenen) Ehegatten

Unterlagen betreffend Ihrer Kind/er (Anlage Kind)

  1. Kinder allgemein:
    • Nachweis über ein etwaiges Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen
    • Übertragung von Ausbildungsfreibetrag
    • Kinderbetreuungskosten
    • Kindergeldbescheid (Annerkennung, aber auch Verweigerung)
    • Nachweis über eine auswärtige Unterbringung (z. B. Internat, Wochenschule).
  2. Kinder über 18 Jahre in Ausbildung/Wehr- oder Zivildienst:
    • Nachweis über Ausbildung (Lehrvertrag, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung)
    • Freiwilliges soziales Jahr
    • Unterbrechung der Ausbildung durch Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes
    • Bescheinigung des Arbeitsamtes, falls das Ausbildungsverhältnis wegen Arbeitslosigkeit unterbrochen wurde
    • Bei eigenen Einkünften des Kindes (Renten, Arbeitslohn, BAföG, Zinseinnahmen, Provisionseinnahmen) sind diese nachzuweisen.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N)

  1. Ihre Lohnsteuerbescheinigung(en) sowie ggfs. die Ihres Ehegatten (auch bei Nichtbeschäftigung).
  2. Belege bei nicht ganzjähriger Beschäftigung:
    • Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldbezug, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld
    • Sonstige Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde (z. B. Auslandsaufenthalt, Mutterschaft, Kur, unbezahlter Urlaub, Haft, pauschal versteuerter Arbeitslohn)
    • Bei Arbeitslosigkeit (Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Überbrückungsgeld)
    • Rentenbescheide und Anpassungsbescheinigungen
  3. Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und ggfs. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über pauschal besteuerte Zuschüsse:
    • Bei Benutzung des eigenen Pkw: die genauen Entfernungskilometer festhalten oder bei Benutzung eines Firmenfahrzeugs die monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnungen
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösung und Zuschüsse für Familienheimfahrten
    • in Fällen der doppelten Haushaltsführung bzw. bei Reisekostenvergütungen (zeitliche Aufstellung mit Kilometerangaben und Übernachtungsbelegen)
  4. Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber: Wenn Sie bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit über 8/14/24 Stunden von der Wohnung abwesend waren oder wenn Sie Dienstreisen durchgeführt haben (mit Datum, Uhrzeit, etc.).
  5. Nachweise über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  6. Belege für Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, Fort- und Weiterbildungskurse.
  7. Unfallkosten bei Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Dienstreisen.
  8. Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer.
  9. Nachweise über Aufwendungen für die eigene Ausbildung oder für einen nicht ausgeübten Beruf.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)

  1. Bei fremdvermieteten Immobilien:
    • Kaufvertrag, Baurechnungen mit Baukostenaufstellung
    • Notar-, Gerichts- und Maklerkosten, Grunderwerbsteuerbescheid(e)
    • Darlehens-, Zins-, Bausparkontoauszüge,
    • Sonstige Hauskosten (z. B. Inserate, Fahrtkosten, Wohngeldabrechnungen, Reparaturen)

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)

  1. Einnahmen aus Kapitalvermögen, gleich welcher Art:
    • Etwa Zinseinnahmen von Spar- und Bausparguthaben
    • Steuerbescheinigungen bezüglich gezahlter Kapitalertrag- oder Zinsabschlagsteuer
    • Erträgnisaufstellungen

Einkünfte aus Renten und andere Leistungen (Anlage R)

  1. Rentenbescheide

Sonstige Einkünfte (Anlage SO)

  1. Angaben zu etwaigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte)


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