Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die Steuerberater-Kanzlei Christine Heine erstellt regelmäßig die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unserer Mandanten. Dazu gehört u.a. die elektronische Versendung der relevanten Daten an die Finanzbehörden und die Meldung an die Sozialversicherungsträger. Selbstverständlich können wir Sie auch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen unterstützen.

Wichtig: Sofortmeldung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche seit dem 1.1.2009 die gesetzliche Pflicht neue Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden (so genannte Sofortmeldung). Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.


Für folgende Wirtschaftsbranchen ist eine Sofortmeldung erforderlich:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Unternehmen der Fleischwirtschaft

 

Die Sofortmeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • die Betriebsnummer des Arbeitgebers,
  • den Vor - und Nachnamen sowie die Versicherungsnummer des Beschäftigten sowie
  • den Tag der Beschäftigungsaufnahme.

Zur Erleichterung der Identitätsfeststellung ist eine Mitführungspflicht für Personaldokumente (Personalausweis, Pass, Pass- oder Ausweisersatz) eingeführt worden. Da der Versicherungsausweis nicht fälschungssicher ist, muss dieser nicht mehr mitgeführt werden. Die Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer schriftlich über die Mitführungspflicht aufzuklären und müssen den Nachweis über die Aufklärung zu den Lohnunterlagen nehmen.

Sie können die Sofortmeldung selbst, z.B. außerhalb unserer Bürozeiten, vornehmen. Z.B. bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich sv.net.

Während unserer Bürozeiten können wir die Sofortmeldung für Sie erstellen. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, rufen Sie uns bitte spätestens am Vortag der Beschäftigungsaufnahme bis 12 Uhr an: Kontakt.

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