Honorar (netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, aktuell 19%)

Der Preis bzw. das Honorar unserer Leistungen ist für Sie und für uns eine wichtige Größe. Das Honorar der Steuerberater-Kanzlei Christine Heine richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Die Steuerberatergebührenverordnung dient nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem dem Verbraucherschutz. Die Steuerberatergebührenverordnung ist umfangreich. Sie enthält über hundert Tatbestände. Eine gute Darstellung mit Beispielen finden Sie auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer unter dem Menüpunkt -> Ihr Steuerberater -> Vergütung - Hilfeleistung in Steuersachen.

Die Steuerberatergebührenverordnung sieht drei Arten von Gebühren vor: Zeitgebühren, Wertgebühren und Rahmengebühren.

  • Die Zeitgebühr wird je angefangene halbe Stunde berechnet. Sie beträgt laut Steuerberatergebührenverordnung 19,00 € bis 46,00 € je angefangene halbe Stunde. Als einen Maßstab für die Bestimmung des Preises bzw. des Honorars zieht die Steuerberatergebührenverordnung steuerlich relevante Größen (so genannte Gegenstandswerte) für die Wert- und Rahmengebühren heran.
  • Die Wertgebühren bestimmen sich nach den der Steuerberatergebührenverordnung beigefügten Tabellen A bis E. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit bildet (so genannter Gegenstandswert).
  • Ist für die Gebühren ein Rahmen vorgesehen, so bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Das bedeutet, dass der Steuerberater den Gebührensatz auf den Gegenstandswert innerhalb des vorgegebenen Rahmens anwendet. Der Gebührensatz bezieht sich auf die volle Gebühr (10/10). Diese ist in den fünf Tabellen der Steuerberatergebührenverordnung dargestellt.

Die Steuerberatergebührenverordnung sieht regelmäßig für die voraussichtlich entstehenden Gebühren die Berechnung eines Vorschusses vor.

Eine Auswahl wichtiger Dienstleistungen haben wir nachfolgend für Sie aufbereitet, damit Sie wissen was Beratung kostet.


Zeitgebühren

Die Zeitgebühr für Beratungen, Rechtsbehelfe, Anträge usw. wird für die Steuerberaterin Christine Heine mit 45,00 € (netto) je angefangene halbe Stunde und für die Steuerfachangestellten mit 35,00 € (netto) je angefangene halbe Stunde berechnet. Für schwierige Fragestellungen und Beratungsanlässe (Steuerstrafverfahren, Businesspläne, Ertrags- und Liquiditätspläne, usw.) behalten wir uns vor, eine gesonderte Honorarvereinbarung mit höheren Stundensätzen zu vereinbaren.


Erstberatung

Wir berechnen für die Erstberatung grundsätzlich 200,00 € brutto. Sie können den Betrag vorab bar oder per EC-Karte begleichen. Die Erstberatung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Bitte teilen Sie uns vorab Ihren Fragenbereich mit.

 

Vorschuss

Wir berechnen grundsätzlich 50 % des zu erwartenden Honorars als Vorschuss, mindestens 200,00 €.

 

Individuelles Angebot und weitere Informationen

Für ein individuelles Angebot und weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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