Einsprüche

Es kommt immer wieder zu Abweichungen zwischen abgegebenen Steuererklärungen und Steuerbescheiden. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von manuellen Fehlern, wie "Übertragungsfehlern" bis hin zu unterschiedlichen Auslegungen der zu beachtenden Vorschriften.

Sie können die Steuerberater-Kanzlei Christine Heine beauftragen, die Gründe solcher Abweichungen zu prüfen. Anschließend besprechen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Gegebenenfalls legen wir für Sie Einspruch (innerhalb der gesetzlichen Frist) gegenüber Ihrem Finanzamt ein.

Sollten Sie mit einer Einspruchsentscheidung der Finanzbehörden nicht einverstanden sein, kann ich Sie als Steuerberaterin vor dem Finanzgericht vertreten.

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