Steuerberaterin

Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Wir erstellen Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen sowie Steuererklärungen für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler. Im Einzelnen sind dies Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe, Freiberufler, wie Ärzte und andere Heilberufe sowie Anwälte, Unternehmensberater, Coaches, freie Redakteure und andere.


Offenlegung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger

Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Danach sind deutsche Unternehmen verpflichtet, ihre offenlegungspflichtigen Jahresabschlüsse in elektronischer Form dem elektronischen Bundesanzeiger zu übermitteln. Die Daten werden auf der Homepage www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht.

Offenlegungspflichtig sind insbesondere alle Kapitalgesellschaften (insbesondere AG und GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG), bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können mit Ordnungsgeldern bis 25.000 € sanktioniert werden.

Die richtige, vollständige und rechtzeitige Offenlegung wird von Amts wegen vom Bundesanzeiger sowie dem Bundesamt für Justiz überwacht.

Wir nehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger vor. Nehmen Sie zu diesem Thema gerne Kontakt mit uns auf.


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