Finanzbuchhaltung
Die Steuerberater-Kanzlei Christine Heine kann für Sie die Finanzbuchhaltung für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen übernehmen.
Die Finanzbuchhaltung umfasst das zeitnahe Kontieren, Eingeben, die Kontrolle und Auswertung Ihrer Geschäftsvorfälle.Wir übernehmen regelmäßig auch die Anlagenbuchführung unserer Mandanten.
Um effizienter arbeiten zu können, bevorzugen wir bei der Finanzbuchführung das "elektronische Bankbuchen" der Datev eG.
Aus der Finanzbuchführung resultieren u.a. die elektronisch zu übermittelnden Umsatzsteuervoranmeldungen an die Finanzbehörden.
Des Weiteren sind auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen ein Produkt der Finanzbuchhaltung. Die sog. "BWA´s" analysieren und besprechen wir gerne mit Ihnen. Diese kurzfristigen Erfolgsrechnungen dienen Ihnen damit auch als unterjähriges Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Zudem ist die Finanzbuchhaltung die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Gewinnermittlungen. Wir erstellen regelmäßig die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen unserer Mandanten.
Die Ergebnisse der Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen haben unmittelbaren Einfuß auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die notwendigen Steuererklärungen erstellen wir gerne für Sie.