Vertretung bei Betriebsprüfungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass im Jahr 2008 13.337 Betriebsprüfer eingesetzt wurden. Die Betriebsprüfungen haben zu Mehrsteuern von über 14,6 Milliarden Euro geführt.
Das bedeutet, dass die Betriebsprüfungen eine große Bedeutung für den Staat als Einnahmequelle haben.
Regelmäßig geprüft werden Großkonzerne. Kleine und mittlere Unternehmen werden stichprobenartig oder bei Verdachtsmomenten geprüft. Folgende Auffälligkeiten können der Anlass für Betriebsprüfungen sein: hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen, Verluste über mehrere Jahre, Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen, das Einkommen deckt nicht einmal die normalen Lebenshaltungskosten, das Einkommen passt nicht zum Lebensstil, der Gewinn entspricht nicht dem Branchendurchschnitt, starke Schwankungen der Umsätze ohne erkennbaren Grund, Aufgabe des Betriebes oder Änderung der Rechtsform, vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen.
Die Betriebsprüfung kann innerhalb eines Tages abgeschlossen werden, sie kann aber auch Monate andauern. Wir unterstützen Sie gerne während dieser aufregenden Zeit. Das Honorar richtet sich nach § 29 Nr. 1 i.V.m. § 13 (Zeitgebühr) StBGebV und beträgt grsl. 45 Euro je angefangener halber Stunde zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.